Was Sie zur E-Rechnung wissen müssen
An eine elektronische Rechnung werden künftig hohe Anforderungen gestellt. Eine E-Rechnung muss demnach in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und eingelesen werden, welches eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Die EU-Richtlinie EN 16931 gibt die Verwendung des strukturierten Datenformats XML für den elektronischen Rechnungsaustausch vor, welches eine automatisierte Rechnungsverarbeitung ermöglicht.
Die Pflicht zur Erstellung und dem Einlesen von E-Rechnungen ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Die neuen Regelungen gelten bereits ab dem 01.01.2025.
Allerdings gibt es auch Übergangsfristen, um die Umstellung zu erleichtern.
Hinweis 👉 Bei einer digitalen PDF-Rechnung handelt es sich nicht um eine rechtskonforme E-Rechnung❗